Gehirnerschütterung

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Hier gibt es zwei Möglichkeiten: die erste ohne konkreten Unfall, aber mit den Beschwerden einer Gehirnerschütterung, die zweite Möglichkeit, wenn du tatsächlich einen Unfall mit einer Kopfplatzwunde oder Beule gehabt hast.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Die erste Möglichkeit:

Wie lang.:

Zwei bis fünf Wochen Wer kriegt's:

Jede Person. Beim Ersinnen des Unfallhergangs sind der

Phantasie keine Grenzen gesetzt, z.B. kannst du die Treppe

hinuntergestürzt sein (der rechte Fuß ist schon wieder in

Ordnung), vom Fahrrad gefallen o.ä. Beschwerden:

1. Du hattest einen »Filmriß« von vielleicht einer halben bis eine Minute, und zwar kannst du dich an das, was unmittelbar vor, bzw. nach dem Unfall geschehen ist, überhaupt nicht mehr erinnern - ist einfach weg. Ein schlapper Dämmerzustand reicht da nicht aus! 2. Dann ist dir langsam übel geworden, du hast dich ein paarmal übergeben müssen. 3. Gleichzeitig haben starke Kopfschmerzen eingesetzt. 4. Dir ist schwindelig geworden, du mußtest dich hinsetzen oder hinlegen. 5. Zuhause hast du dich dann in's Bett gelegt, vielleicht am nächsten Morgen wieder übergeben, weiterhin Kopfschmerzen. 6. Spätestens am zweiten Tag solltest du, nachdem du dich wieder übergeben hast und die Kopfschmerzen keinen Deut besser geworden sind, zu jenem weißbekittelten Besitzer eines Bungalows auf Sylt begeben und ihm von deinen Unglück erzählen. Ein kleines Beulchen wär nicht schlecht.

Was untersucht er:

Wenn du einen den Kopfschmerzen entsprechenden Eindruck machst, wird er nix groß untersuchen, höchstens dir mit der Taschenlampe in die Augen funkeln, Blutdruck messen und Reflexe abklopfen, um dich mit seinen umfangreichen Kenntnissen zu beeindrucken. Woran denkt er:

An Gehirnerschütterung, ganz wie er soll. Er kann zumindest zwei bis drei Wochen nicht das Gegenteil beweisen. Therapie:

Bettruhe, Tabletten. Spritzen ablehnen. Vielleicht kommt er auf den Trichter, deinen Schädel röntgen zu lassen (Strahlenbelastung gering, aber immerhin Strahlen). Kontrollarsch:

Schreibt dich angesichts des nicht so schweren Unfalls vermutlich wieder gesund.

[Bearbeiten] Zweite Möglichkeit:

Wenn du tatsächlich in einen Autounfall oder einen ähnlichen Unfall verwickelt bist, immer auch die Beschwerden einer Gehirnerschütterung angeben. Beschwerden:

Wie oben, also: 1. Bewußtseinsverlust (»Filmriß«) von ein paar Minuten für die Zeit um den Unfall. 2. Übelkeit und Erbrechen. 3. Starke Kopfschmerzen. 4. Schwindelgefühl.


Was wird untersucht:

Üblicherweise kommst du ja nach einem Unfall in ein Unfallkrankenhaus. Bei deinen Beschwerden kommt sogar der Chefarzt auf Gehirnerschütterung. Auch hier wird Blutdruck, Reflexe und Pupillen usf. untersucht. Bestimmt wollen sie auch deinen Schädel röntgen - würd ich unter den vorhin genannten Bedingungen schon machen lassen. Anschließend wollen sie dich »zur Beobachtung« ein paar Tage dabehalten, bis Übelkeit und Kopfschmerzen weg sind. Du kannst aber in jedem Fall nach Hause, wenn du ihnen einen Wisch unterschreibst, daß du »auf eigene Verantwortung« und sogar »gegen ärztlichen Rat« das Krankenhaus verläßt. Kannst du bedenkenlos unterschreiben, schließlich willst dich ja nicht drauf berenten lassen. Außerdem geben sie dir einen Bericht mit.

Wenn du da raus bist, mußt du dich vom guten, alten Hausarzt weiterbehandeln lassen. Da es dir ja nun noch sehr schlecht geht, solltest du das erste Gespräch mit ihm telephonisch führen und ihm den Unfall-Krankenhausbericht über einen Freund oder Freundin zukommen lassen. Den ersten gelben Schein kann er dann ja auch ihm oder ihr gleich mitgeben. Danach kannst du dich ja mal persönlich zu ihm hinschleppen. Er wird dann ebenfalls seine Klopf und Meßkünste an dir auslassen, aber unbesorgt - die Diagnose steht ja schon fest (im Krankenhausbericht). Wer kriegt's:

Jede Person, die einen (Auto)unfall gehabt hat. Du hast nun folgende Beschwerden:

1. Ständige Kopfschmerzen 2. Anfallsweise Übelkeit und Erbrechen, Schwindelgefühle, besonders nach dem Aufstehen 3. Konzentrationsstörungen stehen jetzt im Vordergrund; kein Flugblatt kannst du zu ende lesen, geschweige denn schreiben 4. Fühlst dich schlapp, kriegst nix zu ende 5. Bist gereizt und leicht reizbar 6. Helles Tageslicht kannst du nicht ertragen 7. Einmal hast du ´ne Flasche Bier oder ein Glas Wein getrunken, danach ist dir aber schwer übel geworden, du hast erbrochen und ganz dicke Kopfschmerzen bekommen. 8. Da es zunächst lange Zeit nicht besser wird, wirst du natürlich immer depressiver - was soll aus dir werden, wenn ´s nicht besser wird?

Nun kann es sein, daß er dich irgendwann zum Facharsch für Neurologie schickt; dem erzählst du das selbe - und auch er ist machtlos, was seine Diagnosetaktik und seine Heilkunst betrifft. Vielleicht macht er mal eine sogen. »Hirnstromuntersuchung« <EEG), völlig harmlos. Therapie

besteht in Bettruhe, Schonung und Abwarten. Wahrscheinlich wirst du eine Menge Tabletten kennenlernen - immer weg damit in die Hausapotheke für den nächsten Kater -noch besser: in den Müll Kontollarsch

Auch er ist Machtlos, aber prinzipiell mißtrauisch. Aufpassen, er neigt leicht zu Psychodiagnosen wie »Depression«! Sowas kann lange an dir hatten bleiben. Also Tip: Dann lieber kurzfristig eine Besserung eintreten lassen, dafür dann aber öfters Migräneanfälle (5. dort) bekommen - ein solcher Zusammenhang zwischen Gehirnerschütterung und Migräne ist »wissenschaftlich« erwiesen - und recht ergiebig! Warnhinweise

Blutabnahmen ja, Spritzen nein. Weitergehende Untersuchungen wie beispielsweise eine röntgenologische Untersuchung der Hirnaterien strikt ablehnen.

Bist du in einer Betriebskrankenkasse versichert, aufpassen: die Schweinebande macht Kontroll-Hausbesuche! Fast hätt' ich's vergessen

Die Gehirnerschütterung läuft (im Gegensatz zur Hirnquetschung) ohne Gewebszerstörung ab und heilt deshalb normalerweise ohne organische Folgeschäden aus. Manchmal kann eine Migräne nachbleiben (ganz selten Epilepsie).

[Bearbeiten] Noch ein Tip

Hat jemand anders den Unfal verursacht, hast du außerdem die Möglichkeit, über Schmerzensgeldforderungen zu Kohle zu kommen. Deine Beschwerden sind ja ärztlicherseit´s attestiert, du brauchst sie also nur bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen, und es flattern dir 500 Euro oder mehr ins Haus. Also ich würde einen Teil davon dem notleidenden linken Buchladen in der nächsten Stadt geben, oder für die Guerrilla in El Salvador spenden.

[Bearbeiten] Obacht!!

Bei Betriebsunfall und Schmerzensgeldforderung alles aufschreiben was ihr gesagt habt, damit ihr das Monate später auch noch wiederholen könnt - wenn euch jemand fragt - z.B. die Berufsgenossenschaft, von der ihr auch noch für den Berufsunfall kassieren wollt (siehe Tricks & Tips).

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